Auszug aus den Statuten
Mitglieder können Firmen/Institutionen oder Einzelpersonen sein. Es gibt nur Vollmitgliederschaften. Bei Firmen/Institutionen wird 1 Person bestimmt, welche stimmberechtigt ist und als Mitglieds-Ansprechpartner für den Verband gilt.
Zweigniederlassungen von Firmen und Institutionen können ebenfalls Mitglied werden. Sie bezahlen keinen Eintrittsbeitrag, aber den ordentlichen Jahresbeitrag. Damit sind sie stimmberechtigte Mitglieder. Ohne Mitgliedschaft werden Zweigniederlassungen auf den Internetseiten des Verbandes nicht publiziert.
Der Verband dient folgendem Zweck:
- Förderung der Thermografie und deren Möglichkeiten
- Förderung der Blower-Door Messtechnik zur Überprüfung der Luftdurchlässigkeit und
weiterer zerstörungsfreier Prüf- und Messmethoden. - Unterstützung der Arbeiten in den Fachgruppen
- Gemeinsame Definition von Qualitätsstandards
- Erschliessung neuer Anwendungsbereiche
- Austausch von Erfahrungen
- Pflege nationaler und internationaler Kontakte
- Wissensvermittlung und Weiterbildung
Mitgliederbeiträge
Eintrittsbeitrag |
CHF 500.- |